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   OLG Stuttgart, 28.03.2006 - 8 WF 36/06   

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https://dejure.org/2006,7046
OLG Stuttgart, 28.03.2006 - 8 WF 36/06 (https://dejure.org/2006,7046)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.03.2006 - 8 WF 36/06 (https://dejure.org/2006,7046)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. März 2006 - 8 WF 36/06 (https://dejure.org/2006,7046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Keine Abänderung der PKH-Bewilligung bei vom Gericht mitverschuldetem Ablauf der Vierjahresfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung des zögerlichen Betreibens eines rechtzeitig eingeleiteten Abänderungsverfahrens durch das Gericht auf die Abänderung der bewilligten Prozesskostenhilfe zum Nachteil der Partei; Voraussetzungen der Vornahme einer Abänderungsentscheidung noch nach Ablauf der ...

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 3
    PKH: Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Abänderungsverfahren - Zögerliches Betreiben des Rechtstreits durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1077
  • FamRZ 2006, 1136
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 04.05.2001 - 13 WF 226/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2006 - 8 WF 36/06
    Das Amtsgericht hat damit den Fristablauf mit zu vertreten, so dass wegen des Ablaufs des Vierjahreszeitraums hier eine Abänderung der Prozesskostenhilfe durch die Anordnung von Ratenzahlungen nicht mehr möglich ist (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 4.5.2001, AZ: 13 WF 226/01, zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 21.11.2012 - 5 W 632/12

    Verfahrensrecht - Änderung der PKH-Entscheidung: Auch nach Verjährung?

    Aber das war unschädlich, weil sein Erlass bereits frühzeitig eingeleitet worden war und ohne schuldhafte Verzögerung durch das Gericht herbeigeführt wurde (vgl. OLG Stuttgart MDR 2006, 1077 ; Geimer in Zöller, ZPO , 29. Aufl., § 120 Rn 26; Motzer in Münchener Kommentar, ZPO , 4. Aufl., § 121 Rn 21).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2021 - 4 WF 99/21

    Zeitliche Grenzen für die Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe

    Hat hingegen auch das Gericht die Verzögerung zu vertreten, scheidet eine Abänderung nach Fristablauf zum Nachteil des Beteiligten aus (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, NZA-RR 2019, 214; Zweibrücken FamRZ 2007, 1471; Dürbeck/Gottschalk PKH/VKH, 9. Aufl. 2020, Rn. 988; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 120a ZPO, Rn. 13; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 120a Rn. 31), wobei das gesamte Verfahren, einschließlich des Abhilfeverfahrens in den Blick zu nehmen ist (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1136).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2012 - 11 Ta 31/12

    Prozesskostenhilfe - Nachprüfungsverfahren - Abänderungsentscheidung zum Nachteil

    Dann darf die PKH-Bewilligung nicht mehr geändert werden (OLG Stuttgart, 28.03.2006 - 8 WF 36/06 - zitiert nach juris, Rn. 11; Zöller/Philippi, ZPO, 29. Aufl., § 120 Rn. 26).
  • OLG Frankfurt, 23.04.2015 - 4 WF 21/15

    Verfahrenskostenhilfe: Zustellungen im Nachprüfungsverfahren

    Dabei ist unter Entscheidung im Sinne der Vorschrift diejenige des Hauptsacheverfahrens zu verstehen, nicht die Entscheidung über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1471; OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1136; Zöller-Geimer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 120a Rn. 19).
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